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Betreuungsfreibetrag | bpb.de

Betreuungsfreibetrag Erziehungsfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

zusätzlich zum Interner Link: Kinderfreibetrag (siehe dort) gewährter Freibetrag. Eltern wird ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 1 320 € (bzw. 2 640 € bei Verheirateten) pro Kind und Jahr gewährt. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung bis zu 1 500 € steuerlich absetzbar, sofern diese den Eigenanteil von 1 548 € übersteigen (erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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