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Darlehen | bpb.de

Darlehen Gelddarlehen, Anschaffungsdarlehen

allgemein die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen zur freien Nutzung mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, dem Darleiher das Empfangene (zur vereinbarten Zeit oder auf Abruf bzw. Kündigung) in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Zinsen sind nur zu entrichten, wenn dies besonders vereinbart wurde.

Im Wirtschaftsleben stehen Gelddarlehen im Vordergrund. Sie werden meist gegen Zins oder Gewinnbeteiligung für eine begrenzte Zeit gegeben. Häufig werden die Begriffe Darlehen und Interner Link: Kredit (siehe dort) im gleichen Sinne gebraucht. In Bankkreisen versteht man unter Darlehen solche Ausleihungen, bei denen im Gegensatz zum Kredit der gesamte Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt und eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird. Eine klare begriffliche Abgrenzung besteht nicht.

Das Anschaffungsdarlehen oder der Anschaffungskredit ist eine besondere Darlehensform mit einer Laufzeit meist von 24 bis 48 Monaten. Darlehensnehmer sind vorwiegend Privatpersonen, aber auch Kleinbetriebe. Darlehen dieser Art dienen der Finanzierung von Gebrauchs- bzw. Investitionsgütern. Anschaffungsdarlehen werden nicht nach der klassischen Jahreszinsrechnung aus der jeweiligen Restschuldsumme, sondern als Ratenkredite mit dem Laufzeitzins abgerechnet. Der aus dem Ursprungsdarlehen ermittelte Teilzahlungszuschlag pro Laufzeitmonat wird dem Kapital zugeschlagen und der so ermittelte Gesamtbetrag in gleichen Monatsraten zurückgezahlt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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