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eigene Aktien | bpb.de

eigene Aktien Rückkauf

von einer Aktiengesellschaft ausgegebene Aktien, die sich in ihrem Eigentum befinden. Die Gesellschaft darf gemäß Aktiengesetz eigene Aktien nur unter bestimmten Voraussetzungen erwerben. Ein Rückkauf eigener Aktien ist möglich, um schwere Schäden von der AG abzuwenden oder um Belegschaftsaktien anzubieten. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Hat die AG in zulässiger Weise mehr als 10 % des Grundkapitals erworben, so muss der Teil der Aktien, der diesen Satz übersteigt, innerhalb von drei Jahren veräußert werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten