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Elterngeld | bpb.de

Elterngeld Erziehungsgeld, Elterngeld plus

staatliche Geldleistung an Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen, um sich der Erziehung und Pflege eines Neugeborenen zu widmen. Seit 1. 1. 2007 erhält der das Kind erziehende Elternteil bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate lang 67 % bzw. 65 % (ab 1 200 €) seines letzten monatlichen Nettoeinkommens, höchstens aber 1 800 €. Zwei weitere Monate stehen dem Partner zu, wenn er in dieser Zeit seine Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung einschränkt. Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. 7. 2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem Elterngeld plus (doppelt so lange bei höchstens halber Höhe) zu wählen. Ein Sockelbetrag von 300 € steht allen Eltern zu. Dieser wird auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet (Ausnahme: Empfänger von Arbeistlosengeld II, Sozialgeld).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten