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Europäischer Rechnungshof | bpb.de

Europäischer Rechnungshof

Durch Vertrag vom 22. 7. 1975 wurde für die Europäische Gemeinschaft ein Rechnungshof eingesetzt, der in völliger Unabhängigkeit die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ein- und Ausgaben der Gemeinschaft prüft, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung überwacht und jährlich einen Rechnungsprüfungsbericht veröffentlicht. Der Rechnungshof ist ein mit allen Rechten und Pflichten ausgestattetes Organ der Europäischen Union.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten