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Industrie- und Handelskammern | bpb.de

Industrie- und Handelskammern IHK

Industrie- und Handelskammern. Das Logo der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar in Mannheim

die gesetzlich bestimmten Interessenvertretungen der Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Verkehr. Alle im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden, außer selbstständige Handwerker, Angehörige freier Berufe und landwirtschaftlicher Betriebe, gehören der IHK als Pflichtmitglieder an. Mitglied bei einer IHK ist damit sowohl die Großbank als auch der Einzelhändler oder der Tankstellenbesitzer.

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern sind im Wesentlichen die Vertretung der Interessen der ihnen angehörenden Betriebe, die Beratung und Unterstützung von Behörden sowie die Aufgaben im Rahmen der Berufsbildung im gewerblichen und kaufmännischen Bereich wie die Abnahme von Prüfungen. Spitzenorganisation ist der Interner Link: Deutsche Industrie- und Handelskammertag (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten