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Jugend- und Auszubildendenvertretung | bpb.de

Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV

Arbeiten mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende, die noch nicht 25 Jahre alt sind, in einem Betrieb, so sollen diese eine JAV wählen. Die regelmäßigen Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Alle Fragen und Wünsche, die die jugendlichen Arbeitnehmer betreffen, sind an den Betriebsrat direkt zu richten. Dieser hat die Punkte zu beraten (Stimmrecht für die JAV bei diesen Punkten) und die JAV zu Besprechungen auch mit dem Arbeitgeber einzuladen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten