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Kfz-Haftpflichtversicherung | bpb.de

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung. Beiträge Leistungen und Schadenquote als Verhältnis von Aufwendungen für Versicherungsfälle (Leistungen) zu den Beiträgen der Versicherungsnehmer

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ersetzt den Schaden, den ein Kraftfahrer anderen Personen oder deren Sachen mit einem Kraftfahrzeug zufügt. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen für Pkws und Lkws: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50 000 € für Vermögensschäden. Die Versicherer bieten darüber hinaus auch unbegrenzte Deckung an. Von besonderem Interesse ist das Bonus-Malus-System, das die Höhe des vom Fahrzeughalter zu entrichtenden Beitrags von den vom Halter verursachten Schäden abhängig macht und in Form eines Interner Link: Schadenfreiheitsrabatts (siehe dort) berechnet wird. In der Kalkulation der nach dem 29. 7. 1994 abgeschlossenen Verträge sind die Versicherungsunternehmen frei. Faktoren wie Alter, Familienstand, Beruf, Punkte in der Verkehrssünderkartei oder jährliche Fahrleistung des Fahrzeughalters können zur Tarifierung herangezogen werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch andere Personen. Mitversicherte Personen sind: der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden, Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das Kfz mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, so kann dieser über den Zentralruf der Autoversicherer bundesweit erfragt werden. Telefon: 0800 2502600.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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