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Klage | bpb.de

Klage Klageschrift

In der Klageschrift stellt der Gläubiger (Kläger) seinen Anspruch gegen den Schuldner (Beklagter) dar. Inhalt: Parteien, Grund der Klage, Streitwert. Zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohn- oder Firmensitz hat.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten