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Kollektiveigentum | bpb.de

Kollektiveigentum

Gemeinschaftseigentum, z. B. an Grund und Boden oder Produktionsmitteln. Kollektiveigentum ist die übliche Eigentumsform an den volkswirtschaftlichen Produktionsmitteln in sozialistisch geprägten Wirtschaftsordnungen. Abhängig von der Zuordnung des Eigentums auf die staatlichen Organe und Einrichtungen besteht dabei in sozialistischen Wirtschaftsordnungen Kollektiveigentum als Staatseigentum oder Genossenschaftseigentum.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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