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Kreditwesengesetz | bpb.de

Kreditwesengesetz KWG

wichtige Rechtsgrundlage des Bankwesens zur Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens. Das geltende KWG ist am 1. 1. 1962 in Kraft getreten. Es wurde im Laufe der Zeit mehrfach novelliert. Das KWG legt fest, welche Unternehmen Kreditinstitute sind, und umschreibt die Bankgeschäfte. Das KWG enthält Bestimmungen für die Kreditinstitute und über deren Beaufsichtigung. Grundsätzlich sind alle Kreditinstitute den Bestimmungen des KWG sowie einer staatlichen Bankenaufsicht unterworfen. Das Gesetz enthält u. a. Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute, für den Sparverkehr sowie für das Kredit- und Depotgeschäft. Bei einer Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen durch Kreditinstitute können von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die besonderen Bußgeldvorschriften gegen das Institut und die verantwortlichen Mitarbeiter angewandt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten