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Kauf | bpb.de

Kauf bürgerlichem Kauf, Handelskauf, Kauf auf Abruf, Kauf auf Probe, Kauf nach Probe, Kauf zur Probe, Kauf auf Ziel, Fixkauf

Nach der rechtlichen Stellung der Vertragspartner wird unterschieden zwischen bürgerlichem Kauf (der Kaufvertrag wird von mindestens zwei Nichtkaufleuten geschlossen; Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch) und Handelskauf, d. h., es liegt ein Kaufvertrag zwischen mindestens zwei Kaufleuten (zweiseitiger Handelskauf, Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch) oder zwischen einem Kaufmann und einem Nichtkaufmann vor (einseitiger Handelskauf).

Kauf auf Abruf bedeutet, dass ein Käufer von einer fest bestellten Menge je nach Bedarf Teilmengen »abruft«. Der Kauf auf Probe beinhaltet die Möglichkeit der Rückgabe der Ware innerhalb einer vereinbarten Frist. Beim Kauf nach Probe (Musterkauf) wird das vorhergehende Muster (z. B. Tapete, Teppichboden) als Lieferungsmaßstab angesehen. Beim Kauf zur Probe liegt ein Kaufvertrag über eine kleine Menge vor, aus der dann weitere Bestellungen folgen können. Beim Kauf auf Ziel verfügt der Käufer über eine längere Zeit, bis er zu zahlen hat (z. B. Zahlung innerhalb von 30 Tagen). Beim Fixkauf ist der Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau bestimmt (z. B. Lieferung am 10. August fix).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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