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Liquidation | bpb.de

Liquidation

teilweise oder ganze Auflösung eines Unternehmens durch Einzug der Forderungen und Verkauf der übrigen Vermögensteile. Das nach Bezahlung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen erhält der Unternehmer bzw. wird unter die Gesellschafter verteilt. Die Liquidation ist in das Handelsregister einzutragen; die Gesellschaft führt dann den Zusatz i. L. im Firmennamen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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