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Mahnung | bpb.de

Mahnung Mahnbescheids

Handlung, mit der der Gläubiger den Schuldner in der Regel schriftlich auffordert, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen. Inhaltlich muss sie die Aufforderung zur Leistung bestimmt und eindeutig zum Ausdruck bringen, eine Fristsetzung ist nicht erforderlich.

Daneben stehen die Klageerhebung und die Zustellung eines Mahnbescheids im zivilrechtlichen Mahnverfahren. Dieser muss beim Amtsgericht beantragt und von diesem verschickt werden. Leistet der Schuldner trotz Fälligkeit, Mahnung und Mahnbescheid nicht, kommt er in Verzug, bei Geldschulden in Interner Link: Zahlungsverzug (siehe dort). Legt der Antragsgegner im gerichtlichen Mahnverfahren nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so erlässt das Gericht auf Antrag den Vollstreckungsbescheid, aufgrund dessen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung mit Interner Link: Pfändung (siehe dort) betreiben kann.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten