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Marke | bpb.de

Marke Deutschen Patent- und Markenamt

Eine Marke soll als Zeichen die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens als unverwechselbar kennzeichnen. Dabei können beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (www.dpma.de) nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch spezielle Schriftzüge und Buchstaben (T für Telekom AG), Zahlen (4711), Abbildungen, Melodien oder auch Formen (Coca-Cola-Flasche). Der Schutz der Marke wird EU-weit zunächst für zehn Jahre gewährt, kann auf Antrag aber beliebig verlängert und ausgeweitet werden. Mit einer Marke verknüpft sind meist bestimmte Produkte, die Interner Link: Markenartikel.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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