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Meistbegünstigungsklausel | bpb.de

Meistbegünstigungsklausel

Vereinbarung im internationalen Handel, wonach ein Staat einem anderen alle außenhandelspolitischen Vorteile (z. B. Zollermäßigungen) einräumt, die er bereits einem dritten Staat zugestanden hat. Dieses Prinzip verhindert die Benachteiligung einzelner Länder im Welthandel, ist Grundbestandteil des Interner Link: GATT (siehe dort) und anderer Handelsabkommen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten