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Mutterschaftsgeld | bpb.de

Mutterschaftsgeld

Lohnersatzleistung für Mütter, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. gestanden haben (Arbeitslose). Es wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzen drei abgerechneten Monate. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Tag; der Arbeitgeber zahlt die Differenz zu dem vorherigen Nettoeinkommen, sodass die Mutter ihr volles Einkommen erhält, Arbeitslose erhalten weiter Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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