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Revision | bpb.de

Revision Revisionsabteilung.

die nachträgliche, kritische Untersuchung von Sachverhalten durch Personen, die außerhalb des geprüften Bereichs stehen. Überprüft werden z. B. Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens auf ihre Ordnungs-, Gesetz- oder Zweckmäßigkeit sowie Richtigkeit. Interne Revision (Innenrevision) nennt man die Überprüfung durch Angehörige des eigenen Unternehmens, der Revisionsabteilung. Externe Revision (Audit) bedeutet Überprüfung durch Dritte, z. B. durch Interner Link: Wirtschaftsprüfer (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten