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Rücktritt | bpb.de

Rücktritt

die einseitige Erklärung eines Vertragsteils gegenüber dem Vertragsgegner, dass der wirksam abgeschlossene Vertrag als nicht geschlossen behandelt werden soll. Ein Rücktrittsrecht kann sich bei gegenseitigen Verträgen aus einer Vertragsverletzung des Vertragsgegners ergeben, insbesondere im Fall der vom Schuldner zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder - nach Fristsetzung - dann, wenn sich der Schuldner im Verzug befindet. Insoweit stellt das Rücktrittsrecht einen Fall der Interner Link: Gewährleistung (siehe dort) dar.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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