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Staatseingriff | bpb.de

Staatseingriff

Maßnahmen und Aktivitäten des Staates im marktwirtschaftlichen Geschehen. Der Staat kann durch aktive Eingriffe in die Wirtschaft das Marktgeschehen dort ergänzen, wo es versagt oder zu nicht erwünschten wirtschaftlichen oder sozialen Resultaten führt. Staatliches Eingreifen in der sozialen Marktwirtschaft wird in Marktsicherung, Marktbeeinflussung und Marktregulierung unterschieden. Eingriffe des Staates in die Wirtschaft dürfen den Marktmechanismus jedoch nicht außer Kraft setzen, sondern müssen marktkonform sein. Staatliche Rationierung oder Kontingentierung von Waren und Preisfestlegung sind mit dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb nicht vereinbar.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten