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Verbraucherinsolvenzverfahren | bpb.de

Verbraucherinsolvenzverfahren

durch die Insolvenzordnung eingeführtes Verfahren, das überschuldeten Privathaushalten die Möglichkeit eröffnet, nach einem geordneten Verfahren von den Schulden befreit zu werden und so wirtschaftlich einen neuen Anfang zu machen.

Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich über die Regulierung seiner Schulden (z. B. durch Teilerlass, Stundung, Ratenzahlung) zu einigen. Dazu muss ein Anwalt oder eine Einrichtung der Interner Link: Schuldnerberatung (siehe dort) eingeschaltet werden. Mit diesen wird ein Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet und den Gläubigern zur Annahme vorgeschlagen.

Scheitert dieser Versuch, kann der Schuldner mit einer entsprechenden Bescheinigung zum Amtsgericht gehen und ein Insolvenzverfahren beantragen. Er legt dabei eine Aufstellung seiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse, Verzeichnisse seiner Gläubiger und seiner gesamten Schulden sowie einen Schuldenbereinigungsplan vor. Mit diesen Unterlagen unternimmt das Gericht noch einmal den Versuch, eine gütliche Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern herbeizuführen.

Scheitert dieser Versuch, dann wird ein (vereinfachtes) Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Verfahren geht es darum, noch vorhandenes Vermögen des Schuldners zu verwerten. Zum Abschluss stellt das Gericht dem Schuldner die Befreiung von seinen restlichen Schulden in Aussicht, wenn er eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode durchsteht.

In dieser Zeit hat der Schuldner jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abzuführen, der das Geld unter die Gläubiger verteilt. Auf Antrag wird ihm dann nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten