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vermögenswirksame Leistungen | bpb.de

vermögenswirksame Leistungen VL, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie.

staatliche Zulage und tarifliche bzw. betriebliche Leistung, um Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Meist wird in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt, dass ein bestimmter Betrag als vermögenswirksame Leistung (z. B. 13, 26, 40 € monatlich) vom Arbeitgeber direkt auf entsprechende VL-Verträge eingezahlt wird.

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 17 900 € (Ledige) bzw. 35 800 € (Verheiratete) zusätzlich eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese beträgt für die Anlage in Bausparverträgen 9 % der vermögenswirksamen Leistung bis maximal 470 € jährlich, also höchstens 42,30 €. Bei Anlage in Produktivkapital, also bei Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien oder Investmentfonds, gibt es vom Staat eine Sparzulage von 20 % auf höchstens 400 € Sparsumme, d. h. maximal 80 € pro Jahr. Hier betragen die Einkommensgrenzen 20 000 € (Ledige) bzw. 40 000 € (Verheiratete). Arbeitnehmer können somit jährlich bis zu 870 € an vermögenswirksamen Leistungen zulagebegünstigt anlegen und dafür eine Sparzulage von bis zu 122,30 € (Verheiratete 244,60 €) erhalten.

Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 25 600 € (Alleinstehende, 51 200 € bei Verheirateten), haben Bausparer darüber hinaus Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Sie beträgt 8,8 % der begünstigten Aufwendungen (maximal 512 € bei Ledigen, 1 024 € bei Verheirateten). Daraus errechnet sich eine jährliche Höchstprämie von 45,06 € bzw. 90,11 €. Die Wohnungsbauprämie wird nach sieben Jahren von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und mit der Zuteilung der Bausparsumme ausgezahlt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten