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Versicherungsträger

öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die Aufgabe haben, die Sozialversicherung zu vollziehen, d. h. die notwendigen Mittel (Beiträge) einzuziehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (hauptamtlicher Vorstand, ehrenamtlicher Verwaltungsrat). Diese Organe der Selbstverwaltung setzen sich zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Die Versichertenvertreter werden in Interner Link: Sozialwahlen (siehe dort) gewählt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten