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Versicherungsvertragsgesetz | bpb.de

Versicherungsvertragsgesetz

Gesetz über den Versicherungsvertrag von 1908, regelt die Beziehungen der Vertragspartner in der Individualversicherung. Es enthält zwingende Vorschriften, von denen nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder sonstiger geschützter Dritter abgewichen werden darf, und legt fest, dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles verpflichtet ist, die im Vertrag versprochene Leistung zu erbringen. Der Versicherungsnehmer muss natürlich die vereinbarte Versicherungsprämie zahlen. Das Gesetz wurde 2008 grundlegend reformiert; besonders der Verbraucherschutz wurde gestärkt, etwa durch ein generelles Widerrufsrecht sowie Beratungs- und Informationspflichten für die Versicherungsunternehmen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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