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Versorgungsprinzip | bpb.de

Versorgungsprinzip

Grundsatz für die Zahlung staatlicher Leistungen. Entschädigt werden einzelne Bürger, die Opfer oder besondere Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. Nicht die eigene Vorsorge durch Beitragsleistung führt zur Versorgung, sondern diese wird aus Steuermitteln finanziert. Zu den Empfängern dieser Leistungen gehören Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, politische Häftlinge; auch Kindergeldempfänger werden dazugerechnet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten