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Vorsteuer | bpb.de

Vorsteuer

Bezieht ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen, dann bezahlt es auch die Interner Link: Umsatzsteuer (siehe dort) von 19 % oder 7 % auf den Nettowarenwert. Diese Steuer im Einkauf heißt Vorsteuer, weil das empfangende Unternehmen diese mit der erhaltenen Umsatzsteuer aus dem Verkauf seiner Waren von den Kunden verrechnen kann. Die Vorsteuer ist sozusagen ein Guthaben gegenüber dem Finanzamt - denn nur der Konsument soll letztlich mit der Umsatzsteuer belastet werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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