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Europäische Kommission | bpb.de

Europäische Kommission

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Verwaltung der Interner Link: Europäischen Union.

Die Europäische Kommission ist eine wichtige Einrichtung der Europäischen Union.
Die Abkürzung für "Europäische Union" ist EU. Die Europäische Kommission achtet darauf, dass sich alle Interner Link: Staaten an die Regeln der EU halten.
Deshalb nennt man die Europäische Kommission auch die "Hüterin der Verträge".

Die Europäische Kommission macht Vorschläge für neue Interner Link: Gesetze in der EU.
Deswegen sagt man auch, dass die Kommission der "Motor" der EU ist.
Die Europäische Kommission achtet darauf, dass die Staaten der EU Probleme gemeinsam lösen.

Der Chef oder die Chefin der Europäischen Kommission heißt auch Präsident oder Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Staats- und Regierungschefs bestimmen eine Person und das Interner Link: Europäische Parlament stimmt dann über den Vorschlag ab.

In der Europäischen Kommission arbeiten viele Menschen. Diese kommen aus allen Staaten der Europäischen Union. Die Mitglieder der Europäischen Kommission heißen Kommissare und Kommissarinnen. Aus jedem EU-Staat kommt ein Kommissar oder eine Kommissarin. Die Interner Link: Regierungen schlagen Personen vor, die Kommissar werden sollen. Aber der Interner Link: Europäische Rat und das Europäische Parlament entscheiden, wer Kommissar wird. Die Regierungen alleine dürfen es nicht entscheiden.

Die Kommissare und Kommissarinnen und der Präsident der
Europäischen Kommission arbeiten nicht für einen einzelnen EU-Staat.
Sie arbeiten für die gesamte EU. Sie setzen sich für die Interessen der gesamten EU ein. Deshalb setzt sich häufig die Europäische Kommission für die gemeinsamen Interessen der EU ein und verteidigt die Europäischen Werte.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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