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Gericht | bpb.de

Gericht

Ein Gericht gehört zur rechtsprechenden Gewalt im Staat.
Die rechtsprechende Gewalt heißt auch Interner Link: Judikative.

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einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

In den Gerichten entscheiden Richter und Richterinnen, was nach dem Interner Link: Gesetz richtig ist.
Ihre Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse.

Interner Link: Richter und Richterinnen sind unabhängig. Das bedeutet, dass niemand ihnen vorschreiben darf, welche Entscheidung sie treffen sollen. Sie treffen ihre Entscheidungen unabhängig.

Der Richter muss sich bei seiner Entscheidung aber an das Gesetz halten. Das Urteil muss das Gesetz beachten.

Nehmen wir zum Beispiel an:
Herr Schmidt ist von einem Urteil betroffen. Herr Schmidt ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Dann kann er Rechtsmittel einlegen. Das heißt: Herr Schmidt kann überprüfen lassen, ob das Urteil das Gesetz beachtet.

Vor Gericht sind die Regeln nicht einfach. Deshalb brauchen Menschen dort häufig Unterstützung. Die Menschen brauchen jemanden, der sich mit den Gesetzen auskennt. Diese Personen nennt man Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
Rechtsanwälte unterstützen Menschen vor Gericht. Jeder hat vor Gericht das Recht auf einen Rechtsanwalt.

Es gibt viele unterschiedliche Gerichte. Sie haben unterschiedliche Aufgaben.
Es gibt zum Beispiel Arbeitsgerichte. Das Arbeitsgericht entscheidet über Streitigkeiten bei Arbeitsverträgen. Andere sehr wichtige Gerichte sind Verfassungsgerichte. Das Verfassungsgericht entscheidet über Streitigkeiten beim Interner Link: Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Es gibt Gerichte auf unterschiedlichen Ebenen. Zum Beispiel sind Bundesgerichte für die ganze Interner Link: Bundesrepublik Deutschland zuständig. Andere Gerichte sind für ein Interner Link: Bundesland oder den Teil eines Bundeslandes zuständig.

Der Interner Link: Europäische Gerichtshof ist für die ganze Interner Link: EU zuständig.

Prozess im Landgericht Hamburg (25.08.2016) (© picture-alliance/dpa)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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