Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren
oder den Staat um etwas zu bitten.
In Artikel 17 des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln
oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich
mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten.
Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.
Sie können sich über die Politik des Staates beschweren. Sie wollen dann, dass der Staat etwas macht oder nicht macht. So eine Beschwerde oder Bitte heißt Petition.
Für Petitionen gibt es Regeln:
Man muss Petitionen aufschreiben.
Man muss erkennen, wer sie geschrieben hat.
Man schickt die Petition an eine Behörde oder
an eine Volksvertretung, wie zum Beispiel an den Bundestag.
Man kann die Petition als Brief oder im Internet verschicken.
Schickt man eine Petition an eine Behörde,
die nicht zuständig ist,
muss die Behörde die Petition an die richtige Stelle weiterleiten.
Behörden oder zum Beispiel der Bundestag müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die Petition zum Beispiel in einer Sitzung bearbeiten.
Die Bürger und Bürgerinnen, die sich beschwert haben,
bekommen das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt.
Die Bürger und Bürgerinnen müssen aber keine Begründung für das Ergebnis bekommen.
Es ist immer möglich, mit staatlichen Stellen über Probleme und Ideen zu reden. Es ist auch möglich, sich in einem Brief alleine zu beschweren oder seine Wünsche zu äußern. Der Staat vertritt das Volk. Deshalb sollten staatliche Stellen
und das Volk miteinander sprechen.
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Zeichnung: Menschen auf dem Weg zum Reichstag, um Petitionen und Beschwerden einzureichen.
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