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Vollziehende Gewalt | bpb.de

Vollziehende Gewalt

Die Vollziehende Gewalt ist eine von drei Gewalten, die es in einem Staat mit Gewaltenteilung gibt. Die vollziehende Gewalt vollzieht, was in Externer Link: Gesetzen steht.
Man kann auch sagen: sie führt aus, was in Gesetzen steht.

Vollziehende Gewalt

Zur vollziehende Gewalt gehört die Externer Link: Regierungen eines Staates. Die Regierung ist Chefin der vollziehende Gewalt eines Staates. Zur vollziehende Gewalt gehören zum Beispiel auch die Beamten und Beamtinnen in den Ämtern und die Polizei.

Andere Namen für Vollziehende Gewalt sind ausführende Gewalt oder Exekutive.

Das ist ein Diagramm über die Gewaltenteilung. (© bpb, Illustrator Andreas Piehl)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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