Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Eine der drei Säulen der
EU, 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt. Das gemeinsame Vorgehen auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik soll es den EU-Staaten ermöglichen, bei Krisen und Konflikten schneller zu reagieren, außenpolitisch mit einer Stimme zu sprechen und wirkungsvoller ihre internationalen Interessen durchzusetzen. Dazu wurde 1999 das Amt des
"Hohen Vertreters für die GASP" geschaffen.
Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.
zurueck
weiter