Petition
Bitte, Gesuch oder Eingabe an die Volksvertretung oder eine Behörde. Jeder
Unionsbürger hat das Recht, eine Petition an das
Europäische Parlament zu richten (Petititonsrecht). Er kann darin ein Anliegen von allgemeinem Interesse oder eine individuelle Beschwerde vorbringen. Missstände oder Benachteiligungen, von denen man selbst betroffen ist, kann man auch dem
Europäischen Bürgerbeauftragen vortragen.
Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, 2009 aktualisiert.
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