Föderalismusreform
Änderungen des
Grundgesetzes, mit denen das Verhältnis zwischen
"Bund" und
Bundesländern neu geregelt wurde. Mit der Föderalismusreform I (2006) wurde vor allem die Eigenständigkeit der Bundesländer gestärkt, die Föderalismusreform II (2009) führte zur Aufnahme einer
Schuldenbremse in die Verfassung.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.
zurueck
weiter