Fünf-Prozent-Klausel
Bestimmung im Bundeswahlgesetz und in den Wahlgesetzen der Bundesländer. Danach werden nach einer Wahl nur diejenigen Parteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt, die mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Dadurch soll verhindert werden, dass allzu viele Splitterparteien ins Parlament einziehen, die die Bildung einer
Regierungskoalition erfahrungsgemäß sehr erschweren.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.
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