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Gesetzgebung | bpb.de

Gesetzgebung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Wandkarte erläutert, wie ein Gesetz entsteht. (© Stefan Eling)

Ein neues Gesetz soll her

Wie entsteht ein Gesetz? Kann ich einfach als normaler Bürger an die Regierung schreiben und zum Beispiel ein Gesetz verlangen, damit ich nicht so viele Jahre zur Schule gehen muss? Und wird dieses Gesetz dann gemacht? So einfach ist es natürlich nicht. Es gibt genaue Vorschriften, wie es zu einem Gesetz kommt. Das kann manchmal ziemlich lange dauern und auch kompliziert sein.

1. Schritt: Die Gesetzesinitiative

In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages eine sogenannte „Gesetzesinitiative“ starten, also den ersten Schritt tun, damit ein Gesetz entsteht.

Die Regierung wird aktiv

Wünscht die Regierung beispielsweise ein neues Gesetz, das die Kündigungsfristen für Wohnungen verlängert, dann macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag.

Der Bundesrat wird aktiv

Möchte der Bundesrat, dass ein bestimmtes Gesetz gemacht wird, dann gibt er einen Gesetzentwurf zuerst an die Regierung. Danach kommt der Entwurf in den Bundestag.

Mehrere Abgeordnete werden aktiv

Ein einzelner Bürger, der ein neues Gesetz für notwendig hält, kann selbst keinen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Er müsste vielmehr einen Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, dass dieses Gesetz notwendig ist. Dieser Abgeordnete muss dann noch weitere Mitglieder des Bundestages suchen, die mit ihm zusammen diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegen.

2. Schritt: Die Beratung über den Gesetzentwurf, 1. und 2. Lesung

Erste Lesung

Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man auch „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Dann wird der Gesetzentwurf zur genaueren Überprüfung an einen speziellen Ausschuss des Bundestages geleitet. Dort werden Einzelheiten beraten und Sachverständige befragt.

Zweite Lesung

In der 2. Lesung im Parlament berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse ihrer Sitzung und was die Experten zu dem neuen Gesetz gesagt haben. Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen.

3. Schritt: Die Beschlussfassung

Dritte Lesung

In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Die Argumente für und gegen das Gesetz werden erörtert, vielleicht gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz beschlossen. In der Fachsprache sagt man, das Gesetz ist „verabschiedet“. In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von einer Mindestanzahl an Abgeordneten. Es reicht dann nicht nur die Mehrheit der Anwesenden. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert.

Muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?

Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt.

Zustimmungsgesetze

Zustimmungsgesetze werden – wie es die Bezeichnung nahelegt – erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders betreffen.

Alle anderen Gesetze

Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Er kann gegen die Einspruchsgesetze nur Bedenken vortragen, kann sagen, dass er ein Gesetz ablehnt. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen.

4. Schritt: Unterzeichnung und Veröffentlichung

Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, wie es unsere Verfassung vorschreibt, wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin oder vom zuständigen Minister unterzeichnet. Dann muss noch der Bundespräsident den Gesetzestext unterschreiben. (In der Fachsprache spricht man von „ausfertigen“.) Veröffentlicht, also verkündet, wird das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt. Erst danach tritt es in Kraft und zwar an dem Tag, der im Gesetz festgeschrieben wurde.

Die Wandkarte "Wie entsteht ein Gesetz?" kannst du kostenlos bei der Externer Link: Bundeszentrale für politische Bildung bestellen. Versandkosten werden berechnet.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren findest du hier im Lexikon unter den Stichwörtern Interner Link: Bundestag, Interner Link: Bundesrat, Interner Link: Legislative, Interner Link: Gesetz und Interner Link: Vermittlungsausschuss.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten