Wehrpflicht
Das
Grundgesetz (Art. 12a GG) verpflichtet alle Männer vom 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband. Im Zuge der Umwandlung der
Bundeswehr von einer Wehrpflicht- in eine Freiwilligenarmee werden jedoch seit März 2011 keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.
zurueck
weiter