Abkommen
Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder
Parteien.
Staatsrechtl.: Vertrag zwischen
Staaten; die
Europäische Union kann Vertragspartner sein.
Siehe auch:
Partei
Vertrag
Staat
Europäische Union (EU)
Recht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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