Anerkennung
1) A. bedeutet, dass eine Person, Gruppe oder
Institution in einen bestehenden sozialen (z. B. Diskussions- oder Arbeits-)Zusammenhang aufgenommen und beteiligt wird. Gemeinsam mit den Handlungsmaximen
Akzeptanz,
Respekt und
Toleranz gilt A. als zentrale Grundlage eines friedlichen und erfolgreichen Zusammenlebens in modernen, offenen
Demokratien.
2) A. bezeichnet die stillschweigende (de facto) oder durch formelle
Erklärung ausgesprochene (de jure) Aufnahme völkerrechtlicher Beziehungen zu einem
Staat, der sich neu etabliert hat oder zu dem bislang keine diplomatischen Beziehungen bestanden.
Siehe auch:
Institution
Akzeptanz
Respekt
Toleranz
Demokratie
Erklärung
Staat
Diplomatie
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter