Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
1) A. ist ein Sammelbegriff für alle nicht selbstständigen bzw. abhängigen und weisungsgebundenen Beschäftigten. Der Begriff umfasst damit die klassischen, in der sozialen Wirklichkeit nur schwer unterscheidbaren beruflichen Kategorien Arbeiter, Angestellte,
Beamte.
Nach dem
Betriebsverfassungsgesetz sind A. grundsätzlich alle Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in einem Betrieb als Arbeiter, Angestellte oder zur Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 5 Abs. 1 BetrVG). Beamte nehmen aufgrund des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses gegenüber dem
Staat eine Sonderstellung ein.
2) Der Begriff A. wird oft als Abkürzung für die Organisationen der A. (
Gewerkschaften) verwendet.
Siehe auch:
Beamte
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Staat
Gewerkschaften
Arbeitsbeziehungen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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