Beamte
B. sind Personen, die im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen (Arbeiter, Angestellte) zum
Staat oder zu einer
juristischen Person des
öffentlichen Rechts (z. B.
Gemeinde) in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis stehen und insb. hoheitliche Aufgaben (
Amt) wahrnehmen.
B. haben besondere Dienst- und Treuepflichten (u. a. Verfassungstreue, unparteiische, uneigennützige und gesetzmäßige Amtsausübung, Streikverbot) und besondere
Rechte (Besoldung, Versorgung, dauerhafter Schutz vor
Arbeitslosigkeit).
Man unterscheidet insb. a) unmittelbare B., die den Staat (Bund, Land) als Dienstherrn haben, und mittelbare B. im Dienst eines nachgeordneten Dienstherrn (z. B. Gemeinde); b) Berufs- und Ehren-B. ohne Besoldung und Versorgung (z. B. ehrenamtliche
Stadträte); c) B. auf Lebenszeit, auf Zeit (z. B.
Bürgermeister), auf Widerruf oder Probe (im Vorbereitungsdienst); d) B. im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Siehe auch:
Staat
Juristische Person
Öffentliches Recht
Gemeinde
Amt
Recht
Arbeitslosigkeit
Stadtrat
Bürgermeister/Bürgermeisterin
Öffentlicher Dienst
Politische Beamte
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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