Behörde
Eine i. d. R. mehrere
Ämter umfassende Stelle, die Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung wahrnimmt.
Nach Art der Führung wird zwischen Kollegial- (mehrere gleichberechtigte) und monokratischer B. (ein leitender Organ- oder Amtswalter) unterschieden. Funktional unterscheidet man zwischen Verwaltungs- und Gerichts-B.
Die B.-Hierarchie gliedert sich in oberste B. (z. B.
Bundesregierung oder
Landesregierung), obere oder Ober-B. (z. B. Landeskriminalamt), mittlere oder Mittel-B. (z. B. Regierungspräsidium) und untere B. (z. B. Landratsamt). Nach der Trägerschaft unterscheidet man Bundes-, Landes-,
Kreis- und
Gemeinde-B.
Siehe auch:
Amt
Verwaltung
Bundesregierung
Landesregierung
Kreis
Gemeinde
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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