Berlin-Abkommen
B.-A. (auch: Viermächteabkommen über Berlin) bezeichnet die im Zuge der
Entspannungspolitik 1971 von den
Alliierten (FRA, GBR, UdSSR, USA) mit dem Ziel praktischer Erleichterungen getroffenen Regelungen über: a) die unveränderte Gesamtverantwortung der Alliierten für ganz Berlin, b) die Verpflichtungen der UdSSR in Bezug auf den zivilen Transitverkehr zwischen dem
Bundesgebiet und Westberlin, c) die Bekräftigung der Bindungen zwischen der BRD und (dem nicht von der BRD regierten) Westberlin, d) die außenpolitische Vertretung Westberlins durch die BRD und e) die Besuchsmöglichkeiten von Westberlinern in Ostberlin und der DDR. Das B.-A. bildete die Grundlage für die deutsch-deutschen Ausführungsverträge wie z. B. das Transitabkommen.
Mit der dt.
Wiedervereinigung und dem Ende der alliierten Rechte gemäß dem
Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde das B.-A. gegenstandslos.
Siehe auch:
Entspannungspolitik
Alliierte
Bundesgebiet
Wiedervereinigung
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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