Bundesversammlung
1) B. bezeichnet in der
Bundesrepublik Deutschland das Organ, dessen einzige Aufgabe es ist, den dt.
Bundespräsidenten zu wählen. Die B. setzt sich aus allen
Abgeordneten des Dt.
Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Länderparlamenten (
Landtage,
Bürgerschaft und
Abgeordnetenhaus) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die B. und die Wahl des Bundespräsidenten entsprechen damit dem föderativen Aufbau und der strikt repräsentativ verfassten
Demokratie in DEU.
2) B. bezeichnet in AUT das durch Zusammenschluss von
Nationalrat und
Bundesrat gebildete Gremium, vor dem der (direkt gewählte) Bundespräsident den Amtseid ablegt. Weitere Funktionen der B. beschränken sich auf den Beschluss a) einer Kriegserklärung und b) der Präsidentenanklage.
3) B. bezeichnet das Zweikammerparlament der CHE (
Nationalrat/
Ständerat).
Siehe auch:
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Bundespräsidentin/Bundespräsident
Abgeordnete
Bundestag
Landtag
Bürgerschaft
Abgeordnetenhaus
Demokratie
Nationalrat
Bundesrat
Ständerat
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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