Demokratie
[griech.: Herrschaft des Volkes] D. ist ein Sammelbegriff für moderne Lebensformen und
politische Ordnungen.
1) D. ermöglicht insofern moderne Lebensformen, als sie a) die
Freiheit individueller
Entscheidungen und Handlungen sowie individuelle Verantwortung ermöglicht, b) die individuelle
Gleichheit vor
Recht und
Gesetz garantiert sowie
Minderheiten schützt und c) zahllose Formen gesellschaftlicher Vereinigungen ermöglicht, d. h. kollektives und solidarisches Handeln auf eine freiwillige Grundlage stellt (und z. B. in Form der
Koalitionsfreiheit schützt).
2) D. schafft die Grundlage für eine Vielfalt moderner politischer Ordnungen, deren gemeinsames Kennzeichen die
Volkssouveränität und die Beschränkung politischer
Herrschaft ist: In D. ist 1. das Volk oberster Souverän und oberste
Legitimation politischen Handelns. Das bedeutet i. d. R. jedoch nicht, dass das Volk unmittelbar die Herrschaft ausübt. Vielmehr sind 2. die modernen Massen-D. durch politische und gesellschaftliche Einrichtungen (
Parlamente,
Parteien,
Verbände etc.) geprägt, die die Teilhabe des größten Teils der
Bevölkerung auf gesetzlich geregelte Teilhabeverfahren (z. B.
Wahlen) beschränken. Genauer wird zwischen
repräsentativer Demokratie (in der gewählte
Abgeordnete das Volk »in seiner Gesamtheit vertreten«) und
direkter Demokratie (z. B. einigen
Bundesstaaten der USA, in der CHE) unterschieden.
3. Die Ausübung politischer Herrschaft wird zunächst durch das
Rechtsstaatsprinzip beschränkt, indem die Grund- und
Menschenrechte sowie die politische Organisation und die Verteilung der politischen Zuständigkeiten in (i. d. R. schriftlich niedergelegten)
Verfassungen garantiert werden. Diese Rechte und Regelungen sind darüber hinaus einklagbar und gelten insb. gegenüber den staatlichen Gewalten (Rechtsstaatsprinzip).
4. Unmittelbar wird die politische Machtausübung durch die horizontale
Gewaltenteilung moderner D. (
Legislative,
Exekutive,
Judikative), die zu einer gegenseitigen
Abhängigkeit und Kontrolle der staatlichen Organe führt, und durch einen mehrstufigen Staatsaufbau beschränkt, wie er besonders in der vertikalen Gewaltenteilung föderativer
Staaten (Bundesstaaten) sichtbar wird.
5. Weitere wichtige mittelbare Beschränkungen politischer
Macht ergeben sich aus der Kontrolle durch freie
Medien (sog. »Vierte Gewalt«) und der Freiheit zum politischen Engagement in Parteien und Verbänden,
Interessengruppen und Initiativen etc. Dieses Engagement kann Grundlage für weitere Demokratisierungsprozesse sein.
Siehe auch:
Politische Ordnung
Freiheit
Entscheidung
Gleichheit
Recht
Gesetz
Minderheit
Koalitionsfreiheit
Volkssouveränität
Herrschaft
Legitimation
Parlament
Partei
Verband/Verbände
Bevölkerung
Wahlen
Repräsentative Demokratie
Abgeordnete
Direkte Demokratie
Bundesstaat
Rechtsstaatsprinzip
Menschenrechte
Verfassung
Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung
Legislative
Exekutive
Judikative
Abhängigkeit
Staat
Macht
Medien
Interessengruppen/Interessenverbände
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter