Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft
D. bezeichnet alle Formen wirtschaftlicher, immaterieller, nicht transportierbarer oder nicht lagerbarer
Güter, wie sie üblicherweise vom Handwerk (z. B. Friseure), den freien Berufen (z. B. Rechtsanwälten), Banken und Versicherungen, Wissenschaft und Kunst, dem Unterhaltungsgewerbe, der Gastronomie etc. angeboten werden; darüber hinaus wird die öffentliche, kommunale etc.
Verwaltung zum Dienstleistungssektor gezählt. Charakteristisch für D. (auch: dritter oder tertiärer Sektor) ist, dass die
Produktion und der Verbrauch der Leistung unmittelbar zusammenfallen. D.-Gesellschaft bezeichnet einen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand, in dem der überwiegende Teil der
Bevölkerung nicht in landwirtschaftlichen oder industriellen Berufen, sondern im dritten Sektor tätig ist.
Siehe auch:
Güter
Verwaltung
Produktion
Bevölkerung
Strukturwandel
Wirtschaftssektoren
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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