Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Die EEA ist die nach Abschluss der
Römischen Verträge (1957) bedeutendste Änderung und Ergänzung der Verträge der
Europäischen Gemeinschaft (EG). 1987 in Kraft getreten, zielte sie auf die Vollendung des europäischen Binnenmarktes (1992), schaffte zügigere Entscheidungsverfahren im
Rat der Europäischen Union (weitgehend qualifiziertes
Mehrheits- statt
Einstimmigkeitsprinzip), schaffte eine rechtsverbindliche Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) und erweiterte die Mitwirkungsmöglichkeiten des
Europäischen Parlaments bei der Rechtsetzung der EG.
Siehe auch:
Römische Verträge
Europäische Gemeinschaft (EG)
Rat der Europäischen Union
Mehrheit
Einstimmigkeitsprinzip
Europäisches Parlament (EP)
Vertrag über die Europäische Union (EUV)
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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