Enquete/Enquetekommission
[enquête = franz.: Untersuchung]
Allg.: Eine (z. B. in amtlichem Auftrag) durchgeführte Untersuchung.
Spez.: Eine im parlamentarischen Auftrag von einer E. durchgeführte (umfassende) Untersuchung mit dem Ziel, a) für das Gesamtparlament eigene Informationen, Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu größeren Problemkreisen (z. B. Verwaltungs-, Verfassungsreform) und spezifischen komplexen Zusammenhängen (z. B. der Gentechnologie) aufzuarbeiten oder b) spezifische Lösungen für innerparlamentarische Fragen (z. B. Parlamentsreform, Vereinfachung von Gesetzgebungsverfahren) zu erarbeiten. Neben
Abgeordneten können in der E. auch unabhängige Sachverständige berufen werden. E.-Recht bezeichnet das Recht der
gesetzgebenden Gewalt, zur Ausübung der Kontrollfunktion
Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Siehe auch:
Abgeordnete
Gesetzgebende Gewalt
Untersuchungsausschuss
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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