Entspannungspolitik
Allg.: E. bezeichnet politische Maßnahmen, die darauf angelegt sind, Krisensituationen zu mildern und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Spez.: E. bezeichnet die politische Zusammenarbeit zur Regulierung des Ost-West-Konfliktes. Ende der 1960er-/Anfang der 1970er-Jahre einsetzend und immer wieder von
Krisen unterbrochen, trugen Serien von
Verhandlungen, Rüstungskontrollgesprächen und -verträgen, wirtschaftliche Kooperationen und gegenseitige
Anerkennung bestehender Grenzen schließlich entscheidend zur Auflösung der Systemgrenzen bei.
Siehe auch:
Krise
Verhandlung
Anerkennung
Ostpolitik
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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