Europäische Gemeinschaft (EG)
Die Bezeichnung EG (im Singular) hat sich umgangssprachlich entwickelt und beschreibt:
a) allgemein den Stand politischer Integration in Europa und das Ziel, sie fortzusetzen und zu erweitern; b) eine Reihe von Vertragswerken, unter denen der Vertrag zur Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag von 1957) eine Art Magna Charta der weiteren europäischen Entwicklung darstellt, die durch die
Einheitliche Europäische Akte (1987) grundsätzlich verändert und ergänzt und schließlich unter der Bezeichnung
EG-Vertrag zusammengeführt wurden. c) Da die heutige
Europäische Union kein fertiges, geschlossenes politisches Gemeinwesen ist, wird die EG als eine ihrer drei Grundpfeiler bezeichnet.
Siehe auch:
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
EG-Vertrag
Europäische Union (EU)
Europa
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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