Europäische Interessenorganisationen
Die Arbeit der E. I. besteht v. a. darin, die für ihre Mitglieder bedeutsamen Informationen, Daten und Fakten über die politischen Absichten und
Entscheidungen der
Europäischen Union zu sammeln und aufzuarbeiten, ihre Mitglieder zu informieren, ihre wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und anderweitigen
Interessen gegenüber der politischen Administration der EU bzw. der
Europäischen Kommission in Brüssel zu vertreten und zu versuchen, die politischen Planungen und Entscheidungen auf EU-Ebene zu beeinflussen. Der Grad der europäischen
Integration in den verschiedenen Politikfeldern und die Struktur des
politischen Systems der EU bestimmen die Arbeit dieser
Verbände. Seit der Verabschiedung der
Einheitlichen Europäischen Akte 1986 hat die Zahl der E. I. rapide zugenommen. Am Sitz der Europäischen Kommission waren Ende 2016 über 10.000 Vertretungen von
Interessengruppen registriert. Da die EU v. a. auf wirtschaftlichem Gebiet fortentwickelt wird, dominieren die Wirtschaftsverbände. Vertreten sind u. a. die Vereinigung der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (
BUSINESSEUROPE), der Europäische Verband öffentlicher Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP), der Dachverband der Verbände der Industrie- und Handelskammern (EUROCHAMBRES), die Europäische Vereinigung der Pharmazeutischen Industrie und ihrer Verbände (EFPIA), der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der Zusammenschluss nationaler Verbraucherverbände (BEUC), das Europäische Umweltbüro (EEB).
Siehe auch:
Entscheidung
Europäische Union (EU)
Interessen
Europäische Kommission
Integration
Politisches System
Verband/Verbände
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Interessengruppen/Interessenverbände
BUSINESSEUROPE
Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)
Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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